Verkehrswertgutachten

Ob beim Kauf einer eigenen Immobilie oder beim Verkauf eines Hauses – in beiden Fällen spielt es eine wichtige Rolle, was das jeweilige Haus noch wert ist, d.h. wie viel der Käufer dafür bezahlen muss und was der Verkäufer dafür erhält. Dabei wird dieses vor allem in Bezug auf die vorherrschende Lage des Immobilienmarktes erstellt. Zur Erstellung ist ein geschulter Gutachter nötig. Denn nur ein solcher kann wirklich Auskunft darüber geben, wie viel ein Haus wert ist.

 

Worauf sich ein Verkehrswertgutachten stützt ?
Wie bereits erwähnt, ist vor allem die Tendenz, die aktuell auf dem Immobilienmarkt vorherrscht ausschlaggebend für ein Verkehrswertgutachten. Dieses sagt zwar nichts über mögliche Bauschäden oder einen Sanierungsbedarf aus, ist aber dennoch ein wichtiger Richtwert dafür, welcher Preis für eine Immobilie gezahlt werden muss.

 

Fazit
Vor allem, weil die Preise für Immobilien in den letzten Jahren stark angestiegen sind, gilt es durch ein Gutachten herausfinden zu lassen, was eine Immobilie überhaupt noch wert ist. Um dieses durchführen zu lassen, sind jedoch einige Unterlagen nötig. Dazu zählen unter anderen ein Grundbuchauszug, Gebäudeunterlagen, Lagepläne, Mietverträge, wenn diese vorhanden sind und noch weitere Unterlagen.  

 

Schäden an Gebäuden =

  • Bauschadengutachten (alle Gewerke, insbesondere Wärmeschutz und Feuchteschutz)
  • Schimmelpilzgutachten
  • Begutachtung von Baumängeln und Bauschäden
  • Abnahme von Teilleistungen, Einzelgewerken und schlüsselfertigen Leistungen
  • Baubegleitende Qualitätssicherung
  • Beratung bei Kaufabsicht von Wohnungen, Häusern und Gewerbeimmobilien

 

Schimmelpilzschäden:

Um Feuchtigkeit und Schimmelpilze erfolgreich zu bekämpfen, müssen zunächst die Ursachen erforscht werden. Als zertifizierter Sachverständiger helfen wir ihnen von der Schimmelpilzerkennung über die Bewertung bis hin zur Sanierung mit großer Fachkompetenz weiter.

Schimmelpilzbefall ist in der heutigen Zeit der Hauptstreitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Der Vermieter bezichtigt den Mieter, dass er falsch heizt bzw. lüftet und der Mieter sieht vielmehr bauliche Mängel als Ursache für einen Schimmelpilzbefall. Nur eingehende Untersuchungen können Aufschluss darüber geben, wo die Ursache tatsächlich liegt. Hierzu gehören sowohl Untersuchungen hinsichtlich des Heiz- und Lüftungsverhaltens als auch Untersuchungen bezüglich des Gebäudes.

 

Festgestellt wurde, dass lediglich 15% der Schimmelpilzschäden allein auf falsches Nutzerverhalten zurückzuführen sind. Bei weiteren 35% sind die Ursachen sowohl falsches Nutzerverhalten als auch vorhandene Baumängel und 50% der untersuchten Fälle haben ergeben, dass nur Baumängel die Ursache sind. Dieses sagt jedoch noch nicht aus, wer im Falle eines Streites tatsächlich die alleinige Schuld bekommt. Aufgrund dieses Umstandes sollten sowohl Vermieter als auch Mieter bemüht sein, gemeinsam das Problem zu untersuchen und zu beseitigen.