Qualitätskontrolle (private Bauherren)
Vor Vertragsabschluss prüfen wir Leistungsbeschreibungen des Bauvertrages auf Vollständigkeit und Erfordernis der beschriebenen Leistungen.
Empfehlenswert ist auch, dass die Zahlungsbedingungen vor Vertragsabschluss mit dem Bauträger durch einen Sachverständigen geprüft werden. Häufig kommt es vor, dass hier Zahlungsbedingungen vereinbart werden, die zu bestimmten Zeiten zu einer Überzahlung des Auftragnehmers führen, insbesondere wenn auch noch Baumängel vorliegen.
Während der Bauausführung prüfen wir die Qualität auf Einhaltung der vertraglichen Leistungen und die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik. Hierdurch werden häufige Schäden während schon der Ausführung erkannt und können rechtzeitig beseitigt werden. Zudem minimieren Sie das Risiko, dass Sie diese Schäden erst nach der Abnahme feststellen und dann im Zweifelsfalle selbst beseitigen müssen.
Die Qualitätsüberwachung beginnt im Idealfall mit der Beratung während der Entwurfs- und Planungsphase Ihres Bauvorhabens und setzt sich während der Bauzeit bis zur Fertigstellung fort. So empfehlen wir, dass beim Neubau besonders schadensträchtigeArbeiten nach dem Vier-Augen-Prinzip möglichst schon in der Planungsphase zusätzlich von einem Bausachverständigen überprüft werden.
Mit Hilfe einer sachverständigen Beratung während der Planung und Bauzeit Ihres Gebäudes werden Bauschäden vermieden. Bau- und Unterhaltungskosten werden bei gleichzeitiger Kontrolle der Bauqualität optimiert.