Luftaufnahmen & Immobilienfotografie

Beweissicherung mittels Drohne

 

Für die Inaugenscheinnahme von nicht zugänglichen Bereichen, wie z.B. Kirchtürmen, Fassaden, Dächer etc., besitzen wir eine Drohne mit hochauflösender Kamera. Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen können somit für die Erstbegutachtung von Schäden gespart werden.

Einsatzbereiche für unsere Drohne sind:
– Begutachtung der Bausubstanz an Kirchtürmen, Burgen etc.
– Dokumentation von Sturmschäden und Hagelschäden
– Dokumentation von Baufortschritten
– Überall, wo in großer Höhe, detailgetreue Aufnahmen erforderlich sind

 

Durch ein zuverlässiges Hinderniserkennungssystem und eine sehr präzise Schwebefluggenauigkeit beträgt der Mindestabstand zum Objekt bei guten örtlichen Gegebenheiten lediglich 70 cm. Befähigungsnachweis, allgemeine Aufstiegsgenehmigung und eine Haftpflichtversicherung, welche die Risiken eines Drohneneinsatzes ausreichend abdeckt, sind vorhanden und Grundvorraussetzungen für einen Inspektionsflug…Wir sind im Besitz eines Kenntnisnachweises gemäß § 21a, Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).

 

Neben der allgemeinen Aufstiegsgenehmigung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) kann je nach Lage des Untersuchungsobjektes noch eine besondere Aufstiegsgenehmigung erforderlich sein, welche im Zuge der Vorbereitungsarbeiten vom Sachverständigen eingeholt wird. Es erfolgt eine ordnungsgemäße Anzeige des Drohneneinsatzes beim Ordnungsamt und Lagezentrum der Polizei, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Bei Flügen an Fassaden und über Dachterrassen u.ä. sind die Nutzer der Mieteinheiten über den Drohneneinsatz durch den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren.

Des Weiteren müssen bestimmte Witterungsbedingungen vorliegen. Der Sachverständige muss jederzeit unmittelbaren Sichtkontakt zur Drohne haben. Die Steuerung über die Bildübertragung ist technisch über sehr große Distanzen (mehrere Kilometer) möglich, jedoch aus Sicherheitsgründen unzulässig!